Was ist ein Label und welche Aufgaben hat es ?

"Eine CD oder DVD- eine virtuelle Produktion ohne Label ist wie ein Briefkasten ohne Namen."

 

Auch wenn die CD heute fast "out" ist, auch im Onlinebereich braucht man ein Label.

Wer das nicht glaubt, sollte sich das internationale Urheberrecht mal genau durchlesen.

Einzig die Inhaber eines Labelcodes haben das Recht:

Tonträger herzustellen, zu vervielfältigen, zu verbreiten (öffentlich zu machen).

Unter dem Wort " Tonträger" fasst man alle Produktionen zusammen.
Von der klassischen CD, der DVD sowie virtuelle Produktionen. 

Da nicht jedes Label über eine Firma verfügt, welche CD´s oder Schallplatten herstellen kann,

lässt das bei einem grossen Presswerk erledigen.
Das Label übernimmt dabei die rechtlich vorgeschriebenen Abwicklungen die zur Herstellung
und Vervielfältigung notwendig sind.

Dabei müssen Rechte übertragen werden.

An dieser Stelle möchten wir ein Missverständnis aus dem Weg räumen,
das bei vielen Musikern im Raum steht, wenn es um das Thema "Rechteübertragung" geht.
In einer Musikproduktion und der anschliessenden Vermarktung sind veschiedene Personen beteiligt.
Der Songwriter, Arrangeure, der (die) Künstler, das Label und der Vertrieb.

Machen wir ein Beispiel:

Einer Interpretin/ Interpret gefällt der Song eines Songwriters.
Es soll eine Produktion entstehen die letztlich als Tonträger- in welcher Form auch immer- öffentlich erscheinen soll.

Um diesen veröffentlichen zu können braucht er zum einen das Einverständnis des Autors - Komponisten
und ein Label welches den Song letztlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht.
Viele Künstler kommen zu uns mit Playbacks die sie im Internet in Karaoke Portalen erworben haben.
Oft werden dort nicht die AGB`s gelesen, dort ist klar geregelt was man mit diesen Playbacks machen darf.
Man darf sie im privaten Bereich nutzen und auch bei öffentlichen Veranstaltungen damit live auftreten, vorrausgesetzt der Veranstalter meldet die Veranstaltung bei der GEMA an (das sollte immer dann getan werden, wenn Musik der Öffentlichkeit, egal in welcher Form, zugänglich gemacht wird).

Ein Recht diese Playbacks zu besingen, die ja Coverversionen sind, ist nur so gestattet.

Der Erwerb solcher Playbacks berechtigt nicht diese der Öffentlichkeit in anderer Form zugänglich zu machen.
Oft geschieht das über Portale wie YouTube, vom Gesetz her betrachtet ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Zu beachten ist:
Waren in der Vergangenheit Verstösse gegen das Urheberrecht reine Ordnungswidrigkeiten, so werden diese mittlerweile als Straftaten geahndet.

Wenn Sie also vorhaben solche Playbacks mit Ihrer Stimme als CD-Produktion zu veröffentlichen brauchen Sie ein Label.
Dieses wird sich um die rechtlichen Belange im Hintergrund kümmern.
Für alle diese Vorgänge bedarf es verschiedener Rechte. Wir sprechen hier von Nutzungsrechten.

Bildrechte (für Cover-Werbung) , Rechte an der Musik, Leistungsschutzrechte der beteiligten Künstler.

Die Übertragung der Rechte ist immer an einen gewissen Zeitraum gebunden.
Hier gilt ganz klar:
Es handelt sich immer darum, dass jemand die Rechte "überträgt"- und das heißt : Nicht verschenkt.

Dies ist nach internationalem Recht, das in 46 Staaten der Welt gilt, nicht möglich.
Einfach gesagt: Einen Song zu schreiben und diesen dann zu verschenken ist nicht möglich.
Um es einfach zu beschreiben: Die "Grundrechte" bleiben immer beim Urheber.
Übertragen werden die Rechte der Nutzung.
Eine Ausnahme bilden hier die Vereinigten Staaten. Hier gilt ein etwas anderes Urheberrecht.

 

Die Verwertungsgesellschaften:

Wie ist der Zusammenhang zwischen GEMA und GVL?


Während die GEMA und ihre Schwesterorganisationen im Ausland die Rechte ihrer Mitglieder, das sind Komponisten und Textschreiber wahrnimmt, nimmt die GVL die Rechte der Künstler und der Tonträgerhersteller (Labels) wahr.

Bei einer Musikproduktion muss jede Veröffentlichung und Vervielfältigung auch der GEMA gemeldet werden.

Ganz gleich ob es sich um eigene Kompositionen handelt oder nicht.
Bevor die Produktion dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden darf, prüft die GEMA ob es sich um einen Song handelt, den ein Komponist oder Texter geschrieben hat, welcher bei ihr oder im Ausland bei einer ihrer Schwesterorganisationen registriert ist.
Ist es so, müssen Lizenzgebühren an die GEMA entrichtet werden, denn dann wurden "Rechte Dritter" benutzt.

Erst nach Bezahlung dieser Gebühren gibt die GEMA grünes Licht an die Labels zur Vervielfältigung und Vermarktung.

Ein Label hat einen oder mehrere durch die GVL erteilten Labelcode(s), kurz LC. (LC) xxxxxx)

Er dient der vereinfachten Abrechnung für die Rundfunk- und TV-Sender, vorrangig jedoch dafür, dass er kenntlich macht, dass hier eine Firma einen Vertrag mit der GVL als Tonträgerhersteller abgeschlossen hat.
Wer Tonträger herstellen darf (das müssen nicht nur CD´s sein) regelt das Urheberrecht.
Letztlich hat der Inhaber des Labelcodes die Berechtigung anhand internationaler rechtlicher Vorgaben

Produktionen herzustellen, zu vervielfältigen und zu vermarkten.

Für die Abrechnung von Rundfunk und TV Einspielungen wird von den Labels der sogenannte IRSC-Code vergeben.

Diesen können Sie ebenso bei NEW ARTS und unseren angeschlossenen Labels nutzen.

Wir wissen, viele Anbieter wie Onlineportale oder Presswerke bieten das ebenfalls an.

Oft gehen jedoch den Beteiligten  dabei Einnahmen aus Zweitausschüttungen verloren, da sich über einen Labelcode nicht nach verfolgen lässt, welche Produktion gesendet wurde.

Wie die Ausschüttungen funktioniert erfahren Sie im Abschnitt "GEMA und GVL "

Wir haben ein transparentes System entwickelt.

 

Der IRSC- International-recording-standart-Code.

Die Musikindustrie verfügt bereits seit 1986 über den International Standard Recording Code (ISRC).

Das ist eine digitale Kennung, die die lebenslange eindeutige Identifikation von Tonaufnahmen ermöglicht und damit die Kontrolle ihrer Nutzung bei allen nicht körperlichen Verbreitungs- und Sendevorgängen von digitalisierter Musik erleichtert.

So dienen ISRC-Codes in erster Linie der Kennzeichnung einzelner Tracks und Musik-Videoclips. Sie erleichtern die genaue Zuordnung bei der Vergütung von Lizenzen und werden auch von digitalen Händlern obligatorisch zur eindeutigen Titelidentifizierung eingesetzt.