GEMA /GVL

Als Musiker kannst Du Deine Musik von der GEMA oder der GVL verwerten lassen.
Aber wo liegt der Unterschied der beiden Verwertungsgesellschaften?
An welche Du dich wann richten kannst, erfährst Du hier.

 

GEMA

Die GEMA (»Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte«) soll die Rechte von Urhebern ( Urheberrechte) an ihren musikalischen Werken wahren.
Urheber sind in diesem Fall Komponisten, Textdichter und Musikverlage.

Es soll sichergestellt werden, dass die Urheber als GEMA-Mitglieder und Vertragspartner für die öffentliche Aufführung, Sendung, Vervielfältigung oder Verwertung ihrer Werke bezahlt werden.
Was »öffentlich« bedeutet, liegt im Ermessen der GEMA und kann in der gebotenen Kürze dieses Artikels nicht mit wenigen Worten allumfassend erläutert werden. Eine solche Bezahlung wird »Vergütung« genannt

 

Wer profitiert wie von der GEMA?
Nehmen wir an, Du hast einen Song komponiert oder einen Songtext geschrieben.
Dann hast Du die Möglichkeit, GEMA-Mitglied zu werden und Dein Werk selbst oder mittels eines Musikverlages verwerten zu lassen.
Verwerten bedeutet, dass Du für die Arbeit des Komponierens oder Textens entlohnt wirst.
Die GEMA schüttet einen Betrag an Dich aus, wenn Dein Lied etwa auf einer Bühne, im Internet, im Radio, im Fernsehen oder in Schulen, Kindergärten, Supermärkten, ja selbst in Fahrstühlen gespielt wird.

Die Nutzer (Veranstalter, Radio- und TV-Sender etc.) müssen dazu bei der GEMA eine Liste mit allen Musikstücken einreichen, die auf der jeweiligen Veranstaltung oder in einer Sendung dargeboten werden. Bei Rundfunkstationen ( ausser Internetsendern) und TV-Stationen regelt dies inzwischen der IRSC-Code.

Sie zahlen einen bestimmten Betrag an die GEMA, der nach einem ihrer vielen Tarife errechnet wird.

Nach einem sogenannten Verteilungsschlüssel schüttet die GEMA die eingenommenen Gelder aus.
Zumindest einen Teil dieser Gelder, da die GEMA den Rest für sich behält, um die Kosten ihrer Arbeit zu decken.

Die GVL

Wir haben bislang nur von Komponisten oder Textern gesprochen. Doch was ist mit denen, die ein Musikstück eines anderen aufführen? Was haben der Rockgitarrist, die Schlagersängerin oder der Posaunist im Sinfonieorchester von der GEMA, wenn sie nach fremden Noten/Texten musizieren? Nichts. Denn die GEMA vertritt nur die geistigen Schöpfer der Werke und betreibt eine Erstverwertung der Kompositionen. Doch auch für die aufführenden Künstler gibt es eine Verwertungsgesellschaft, die GVL (»Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten«). Die GVL kümmert sich um die Zweitverwertung musikalischer Werke. Sie übernimmt die Inkassoverwaltung für die aufführenden Künstler, treibt also das Geld für sie ein.

 

Der Vollständigkeit halber:

Wenn ein Urheber sein Werk selbst aufführt und in beiden Verwertungsgesellschaften Mitglied ist, kann er auch von beiden vergütet werden.
Wie funktioniert die GVL?

Angenommen, der von Dir komponierte Song landet bei einer Plattenfirma, die ihn dann von Musikern aufnehmen lässt und bekannt macht.
Wird dieses Lied dann im Radio oder im Fernsehen gespielt, werden neben Dir als Urheber (durch die GEMA) auch die ausübenden Musiker (durch die GVL) vergütet.

Die GVL erhebt Gebühren, wenn ein Musikstück im Radio oder Fernsehen zu hören ist.

Die Nutzer (z.B. Sendeanstalten) legen der GVL ihre Playlisten vor, aus der sich die Gebühr

berechnet (IRSC- Code) .

Es folgen zwei einfache und vereinfacht dargestellte Beispiele:

Der aufführende Künstler wird jedes Mal vergütet (ggf. indirekt durch seine Plattenfirma), wenn die CD mit dem Song im Rundfunk oder das Video dazu im Fernsehen öffentlich wiedergegeben wird.

Gleiches gilt etwa auch, wenn ein DJ die Musik auf einer öffentlichen Veranstaltung oder in einem Club auflegt.

Zusammenfassung:
Wird ein von Musiker aufgeführtes, aber von Dir komponiertes bzw. getextetes Musikstück öffentlich zugänglich gemacht, bekommst Du eine Ausschüttung von der GEMA, sofern der Verteilungsschlüssel es zulässt.
Die GEMA soll das Urheberrecht durchsetzen.
Wird ein von Dir aufgeführtes Musikstück/Song mittels Tonträger oder Video abgespielt und auf diese Weise im Radio oder Fernsehen öffentlich zugänglich gemacht, dann schüttet die GVL eine Vergütung an die Tonträgerhersteller aus.

Letztere bezahlen leiten dann die Vergütung (Zweitausschüttung) an die ausführenden Künstler weiter.
Wir von NEW ARTS und unsere angeschlossenen Labels tun das.

Viele Labels, Presswerke aber auch in jüngster Zeit Onlineplattformen werben damit ihren Label und ISRC-Code zur Vefügung zu stellen.
Oft allerdings steht dann im Kleingedruckten, dass eine Zweitausschüttung nicht möglich ist, somit der Künstler kein Geld bekommt.

Bei NEW ARTS und unseren Partnern ist das klar in Verträgen geregelt.

Hier gibt es keine "juristischen Tricks" in Künstlerverträgen oder Bandübernahmeverträgen.

Fair Play heisst die Devise bei uns.

 

 Und für alle die sich mal das Urheberrecht anschauen wollen hier der link